Rechtsprechung
KG, 14.03.2011 - 1 Ws 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 Abs 3 JVEG, § 9 Abs 1 S 6 JVEG
Festsetzung der Sachverständigenvergütung: Rückzahlungspflicht wegen ungerechtfertigter Bereicherung; Beschwerderecht des Sachverständigen; Voraussetzungen einer Anfechtung bzw. eines Widerrufs bei Vergütungsverzicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Rückzahlungspflicht der Vergütung eines Sachverständigen wegen ungerechtfertigter Bereicherung im Festsetzungsverfahren nach § 4 JVEG; Einschränkung der Zulässigkeit des Beschwerderechts des Sachverständigen durch § 9 Abs. 1 S. 6 JVEG; Widerruf oder ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVEG § 4; JVEG § 9 Abs. 1 S. 6
Feststellung der Rückzahlungspflicht der Vergütung eines Sachverständigen wegen ungerechtfertigter Bereicherung im Festsetzungsverfahren nach § 4 JVEG; Einschränkung der Zulässigkeit des Beschwerderechts des Sachverständigen durch § 9 Abs. 1 S. 6 JVEG; Widerruf oder ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.01.2011 - 1 Kap Js 2014/09
- KG, 14.03.2011 - 1 Ws 16/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 26.10.2007 - 2 W 102/07
Zulässigkeit des Beschwerderechts eines Sachverständigen/Berechtigten für den …
Auszug aus KG, 14.03.2011 - 1 Ws 16/11
Das Recht zur Beschwerde gegen die spätere Festsetzung der Vergütung nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 JVEG bleibt davon unberührt (Anschluss OLG Stuttgart, 22. Juni 2005, 4 Ws 115/05, NStZ 2006, 241 und OLG Celle, 26. Oktober 2007, 2 W 102/07, BauR 2008, 562).(Rn.3).Das Recht zur Beschwerde gegen die spätere Festsetzung der Vergütung nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 JVEG bleibt davon unberührt (vgl. OLG Celle BauR 2008, 562; OLG Stuttgart NStZ 2006, 241).
- OLG Stuttgart, 22.06.2005 - 4 Ws 115/05
Bußgeldverfahren: Keine nachträgliche Zulassung der weiteren Beschwerde gegen die …
Auszug aus KG, 14.03.2011 - 1 Ws 16/11
Das Recht zur Beschwerde gegen die spätere Festsetzung der Vergütung nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 JVEG bleibt davon unberührt (Anschluss OLG Stuttgart, 22. Juni 2005, 4 Ws 115/05, NStZ 2006, 241 und OLG Celle, 26. Oktober 2007, 2 W 102/07, BauR 2008, 562).(Rn.3).Das Recht zur Beschwerde gegen die spätere Festsetzung der Vergütung nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 JVEG bleibt davon unberührt (vgl. OLG Celle BauR 2008, 562; OLG Stuttgart NStZ 2006, 241).
- BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvL 2/06
Unzureichende Befassung des vorlegenden Gerichts mit der Gesetzesbegründung der …
Auszug aus KG, 14.03.2011 - 1 Ws 16/11
Eine verfassungskonforme Auslegung (vgl. dazu BVerfG NJW-RR 2006, 1500) ergibt jedoch, daß § 9 Abs. 1 Satz 6 JVEG sich nur auf die von § 9 Abs. 1 Satz 5 JVEG erfaßten Fälle einer ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert zulässigen Anfechtung der Vorabentscheidung beziehen kann, mit der isoliert über eine Honorargruppenzuordnung der (in der Regel noch zu erbringenden) Sachverständigenleistung befunden worden ist.
- OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 8 U 2204/08
Sachverständigenentschädigung: Entfallen des Vergütungsanspruchs wegen grob …
Darüber hinaus kann im Festsetzungsverfahren nach § 4 JVEG festgestellt werden, dass eine bereits gezahlte Vergütung des Sachverständigen wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzuzahlen ist (KG Berlin, Beschluss vom 14.03.2011, 1 Ws 16/11). - LG Bayreuth, 02.03.2022 - 22 O 180/19
Wegfall des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen wegen Verletzung der …
c) Die Feststellung, dass eine bereits gezahlte Vergütung des Sachverständigen wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzuzahlen ist, kann bereits im Festsetzungsverfahren nach § 4 JVEG getroffen werden (OLG Nürnberg, BeckRS 2012, 1729; KG Berlin, BeckRS 2011, 20089;… vgl. auch Schneider, § 4 Rn. 83).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.04.2011 - 1 Ws 16/11 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 11.04.2016 - 620 KLs 5/11 Der Arrestbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 28.04.2009, Aktenzeichen 160 Gs 225/09, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammer vom 17.01.2011, Aktenzeichen 620 KLs 5/11, in der Fassung des Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 04.04.2011, Aktenzeichen 1 Ws 16/11, mit dem wegen des Anspruchs der Freien und Hansestadt Hamburg auf Verfall von Wertersatz in Höhe von 1.642.200,- Euro der dingliche Arrest in das Vermögen der Nebenbeteiligten A. B. M. GmbH angeordnet worden ist, bleibt mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Arrestsumme insgesamt lediglich 390.000,- Euro beträgt.